Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages in 2026 Wie geht es mit der Regulierung weiter
Was besagt das aktuelle Glücksspielrecht in Deutschland?
Ebenso war man unsicher, ob sich die Spieler wirklich gerne von der Zentralbehörde laufend überwachen lassen möchten. Immerhin hätten auch alle Spieler weiterhin in internationalen Online Casino ohne deutsche Lizenz spielen können. Es gibt natürlich keine offiziellen Stellungnahmen von ausländischen oder inländischen Glücksspielanbietern. Doch die Statistik aus dem Tätigkeitsbericht spricht auch diesbezüglich Bände. Insgesamt wurden 5.703 Anträge auf Einzelspiel-Genehmigungen für virtuelle Automatenspiele und https://www.natrue-label.de/ Online-Poker gestellt.
- Der Glücksspielstaatsvertrag sorgt allerdings dafür, dass die Gesetzgebung einheitlich gestaltet werden kann.
- Au�er Betracht bleiben solche Eing�nge, diebestimmungsgem�� nicht durch die Kundinnen und Kunden der Annahmestellebeziehungsweise die Benutzerinnen und Benutzer der anderen Einrichtung zunutzen sind.
- Die Ermöglichung der Spielteilnahme ohne Spielkonto ist unzulässig.
- (3) Die Anstalt soll die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen fördern.
- In der Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung (SuSchVO NRW) – ebenfalls basierend auf dem AG GlüStV NRW – wird geregelt, wie die für den Betrieb von Verbundspielhallen und den Spielhallen mit geringerem Mindestabstand erforderliche Schulung und die sich daran anschließende Prüfung durchgeführt werden muss.
Die Erlaubnis darf nicht für das Vermitteln nach diesem Staatsvertrag nicht erlaubter Glücksspiele erteilt werden. (5) Annahmestellen und Lotterieeinnehmer sind in die Vertriebsorganisation von Veranstaltern nach §10 Absatz 2 und 3 eingegliederte Vermittler. (3) Ein Glücksspiel im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen, ist eine Lotterie. Die Vorschriften über Lotterien gelten auch, wenn anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können (Ausspielung). (2) Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt. (1a) Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele.
Gesetz zur Ausf�hrung des Gl�cksspielstaatsvertrages (Ausf�hrungsgesetz NRW Gl�cksspielstaatsvertrag – AG Gl�StV NRW)
In eine Versetzung münden, soweit eine Versorgungslastenteilung nach dem Versorgungslasten-Staatsvertrag stattfindet. (3) Die Trägerländer stellen jährlich die nach dem bestätigten Wirtschaftsplan vorgesehenen finanziellen Mittel anteilig, entsprechend dem für die Anstalt modifizierten Königsteiner Schlüssel, bereit (Finanzierungsbeiträge). Der für die Anstalt modifizierte Königsteiner Schlüssel ist der im Bundesanzeiger veröffentlichte, auf die Trägerländer umgerechnete und auf fünf Nachkommastellen gerundete Königsteiner Schlüssel. Dabei wird der im Bundesanzeiger für jedes Trägerland ausgewiesene prozentuale Anteil durch die Summe der prozentualen Anteile aller Trägerländer dividiert und anschließend mit 100 Prozent multipliziert.
So sollte der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 die Legalisierung des Online-Glücksspiels mit effektiven Schutzmaßnahmen verbinden und einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden und verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspiels darstellen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 28.April 2021 gem�� Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zurNeuregulierung des Gl�ckspielwesens in Deutschland (Gl�cksspielstaatsvertrag2021 � Gl�StV 2021) zugestimmt. Die Zuständigkeit der Gesetzgebung für das materielle Glücksspielrecht, welches zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zählt, steht nach Art. 70 Abs. In Deutschland existiert grundsätzlich das Glücksspielmonopol des Staates.
Die aus diesen Studien gewonnenen Erkenntnisse sollen auch dabei helfen, die Wirksamkeit des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 besser zu evaluieren. Auch die aktuelle Studienlage zur Entwicklung des Glücksspiels in Deutschland wird äußerst kontrovers diskutiert. Symposium Glücksspiel im vergangenen März deutlich, dass trotz der Fortschritte in der Glücksspielforschung erheblicher Handlungsbedarf besteht. Forscher wie Dr. Tobias Hayer, die sich auf Glücksspielsucht, Online-Glücksspiel und verwandte Themen spezialisiert haben, betonen die Bedeutung ihrer Forschungsergebnisse für die evidenzbasierte Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags. Dementsprechend stellt der aktuelle Zustand nicht nur eine Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Anbieter dar, sondern untergräbt auch die Effektivität der regulatorischen Bemühungen des Glücksspielstaatsvertrags.
Müssen Glücksspielgewinne versteuert werden?
Zudem wurde die Einrichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale) initiiert, um die Aufsicht und Kontrolle des Glücksspiels zu zentralisieren und zu verbessern. Gleichzeitig gibt es noch immer bedeutende Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Regelwerks. Dementsprechend bleiben die damit einhergehenden Regularien weiterhin Gegenstand intensiver Diskussionen in Deutschland. Der Glücksspielstaatsvertrag wurde in der aktuellen Form von allen Bundesländern unterzeichnet und ist bis ins Jahr 2028 gültig. Eine der positiven Entwicklungen im Zuge des Glücksspielstaatsvertrages ist sicherlich die Legalisierung des Online-Glücksspiels, was im zuvor unregulierten Markt rechtliche Klarheit schaffte und eine Grundlage für besseren Spielerschutz schuf. Eine weitere wichtige Regelung ist die 5-Sekunden-Regel, die sicherstellt, dass zwischen den einzelnen Spins an Online-Spielautomaten eine fünfsekündige Pause liegt, um exzessiv schnelle Wiederholungen zu unterbinden.
(1) Inhaber einer Erlaubnis nach §4 dürfen vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen für die erlaubten Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben. In der Erlaubnis nach § 4 sind Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere im Fernsehen und im Internet einschließlich fernsehähnlichen Telemedien und Video-Sharing-Diensten, sowie zu Pflichthinweisen festzulegen. Ferner ist die Telekommunikation innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses nicht vom Verbot nach Satz 4 erfasst. (2) Bei Personengesellschaften ist jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen, bei juristischen Personen nur solche, die mehr als fünf Prozent des Grundkapitals oder des Stimmrechts betreffen, der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Bedeutung für Spieler und Anbieter
Soweit nach diesem Staatsvertrag nichts anderes bestimmt ist, stimmen die Länder die Erlaubnisse für die in § 10 Absatz 2 genannten Veranstalter im Benehmen ab. (3) Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 durchzuführen. Bei Glücksspielen im Internet erfolgt die Identifizierung vor dem Abgleich mithilfe geeigneter technischer Verfahren. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht an Glücksspielen teilnehmen. Bei Glücksspielen im Internet hat der Abgleich zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem die Übermittlung des Anbieters nach § 6h Absatz 3 Satz 1 zu erfolgen hat.
Die Erlaubnis erlischt im Fall einer Beendigung derVeranstaltererlaubnis. Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Er ist das zentrale Regelwerk für das Glücksspiel in Deutschland und trat am 1. Ziel ist es, den Glücksspielmarkt bundesweit zu regulieren, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, Spielsucht vorzubeugen und illegale Angebote zu bekämpfen.
(7) Der Erlaubnisinhaber hat dem Spieler die seit der letzten Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 vergangene Zeit anzuzeigen. Nach Ablauf von 60 Minuten seit der letzten Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1, darf eine weitere Spielteilnahme nur ermöglicht werden, wenn der Spieler auf die verstrichene Zeit hingewiesen wird und dieser die Kenntnisnahme des Hinweises ausdrücklich bestätigt hat. Satz 2 gilt entsprechend für den Ablauf von jeweils weiteren 60 Minuten seit der letzten Bestätigung nach Satz 2.
Die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde kann weitere geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Wettmanipulationen verlangen. 1.Der gewerbliche Spielvermittler hat mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzuleiten. Dies hat er durch einen zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigten Beauftragten zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde bestätigen zu lassen. Er hat die Spieler vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an den Veranstalter weiterzuleitenden Betrag hinzuweisen sowie ihnen unverzüglich nach Vermittlung des Spielauftrages den Veranstalter mitzuteilen.